Nachforschungsauftrag

Hinweise

Nach Eingang Ihres Nachforschungsauftrages erstellt und verschickt das ZTR die zu begleichende Rechnung. Der Auftrag wird erst nach Erhalt des genauen Rechnungsbetrages auf dem Bankkonto des ZTR ausgeführt.

Das Notariatsgesetz in der Schweiz ist auf kantonaler Ebene geregelt. Jeder Kanton bestimmt eine eigene Gesetzgebung. Es haben nicht alle Kantone eine Pflicht Verfügungen von Todeswegen beim Schweizerischen Testamentenregister (ZTR) registrieren zu lassen. Sie können sich genauer über das Notariatsgesetz in der Schweiz informieren.

Preise

 InlandAusland
NachforschungCHF 72.00CHF 72.00
Beglaubigung mit ApostilleCHF 90.00CHF 102.00*

*inkl. Versandkosten

Angaben zur verstorbenen Person

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Ihre Kontaktinformationen

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Zustell- und Rechnungsadresse

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Abweichende Rechnungsadresse

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Beglaubigung mit Apostille

Beglaubigung mit Apostille

Nur für Erbverfahren im Ausland:
Einige Länder, z.B. Spanien, verlangen beglaubigte Nachforschungsergebnisse in Erbverfahren. Wir können auf Wunsch das Ergebnis durch eine Notarin oder einen Notar beglaubigen lassen und für Sie die Apostille einholen. Die Kosten dafür werden ebenfalls vorschussweise in Rechnung gestellt.
Zusatz und Absenden
Maximale Dateigrösse total 10 MB
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